Fischer mahnt Opposition

Wien - Mit einem ungewöhnlichen Appell an alle Parteien hat sich Bundespräsident Heinz Fischer am Dienstag für die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung stark gemacht. In einer Aussendung am Dienstag, dem Vortag der Abstimmung im Nationalrat, forderte Fischer "Verantwortungsbewusstsein von allen Parteien". Angesichts des Warnschusses der Ratingagentur Standard & Poor's wäre eine Schuldenbremse im Verfassungsrang ein "wichtiges und richtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt". Der Opposition legte er eine indirekte Zustimmung zu einem Verfassungsgesetz durch Auszug aus dem Plenarsaal nahe.

"Markanter Punkt"

Die Ankündigung der Ratingagentur, fast alle Euro-Länder, darunter auch Österreich, unter Beobachtung zu stellen und möglicherweise herabzustufen, ist für Fischer "ein markanter Punkt in der aktuellen Diskussion über die wirtschaftliche Entwicklung Europas, aber auch ein Hinweis auf unterschiedliche Sichtweisen in den USA und in Europa". Österreich brauche mehr denn je gemeinsame Anstrengungen in Richtung einer stabilen und rationalen Entwicklung, die auch Fairness zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen nicht außer Acht lasse.

"Bevölkerung Rechenschaft ablegen"

"Eine 'Schuldenbremse' im Verfassungsrang wäre ein wichtiges und richtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt", so Fischer - und weiter: "Tatsache ist jedenfalls, dass alle Parteien und daher sowohl die Regierungsparteien wie auch die Oppositionsparteien Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen und für ihre Entscheidungen in einer schwierigen Phase der Finanz- und Kreditpolitik gegenüber der österreichischen Bevölkerung Rechenschaft ablegen müssen."

Auszug aus dem Nationalrat empfohlen

Der ehemalige Nationalratspräsident Fischer sagte, dass Abgeordnete, die dem Gedanken einer Schuldenbremse im Verfassungsrang grundsätzlich positiv gegenüberstünden, aber der Regierung keinen ausdrücklichen Vertrauensvorschuss geben oder einzelnen Formulierungen nicht explizit zustimmen wollten, auch die Möglichkeit hätten, sich der Stimme zu enthalten.

Hintergrund: Um ein Verfassungsgesetz erfolgreich zu beschließen, müssen zwar zwei Drittel der im Plenum anwesenden Abgeordneten zustimmen. Anwesend sein dafür müsste aber nur die Hälfte der Abgeordneten. Die Opposition könnte das Gesetz also durch Auszug aus dem Nationalrat ermöglichen.

BZÖ: Demokratiepolitisch bedenklich

BZÖ-Sprecher Heimo Lepuschitz hält Fischers Aufruf für "demokratiepolitisch bedenklich". Der Bundespräsident habe genug Zeit gehabt, um sich für eine "sinnvolle Schuldenbremse" stark zu machen und sich in die Verhandlungen einzubringen. Dass nun BZÖ-Abgeordnete Fischers Aufruf folgen und die Schuldenbremse mittels Stimmenthaltung doch ermöglichen, glaubt Lepuschitz nicht. Heute hätte weder die ÖVP noch die SPÖ mit dem BZÖ Kontakt aufgenommen. "Wir würden der Schuldenbremse ja gerne zustimmen, aber unter diesen Bedingungen ist das für uns nicht tragbar", sagt Lepuschitz zu derStandard.at. Dass noch ein "rot-schwarzes-Weihnachtswunder" passiert, schließt Lepuschitz nicht aus. "Vielleicht kommt die Regierung ja endlich zur Vernunft und stimmt einer Schuldenbremse mit Sanktionen zu."

Grüne machen auch nicht mit

Seitens der Grünen hieß es, man werde jedenfalls im Saal bleiben und gegen die Bremse stimmen. Sei die Regierung zu seriösen Verhandlungen über Staatseinnahmen und -ausgaben bereit, dann würden sich die Grünen Gesprächen nicht verweigern, erklärte Bundessprecherin Eva Glawischnig.

FPÖ fordert Verhandlungen

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache schlägt vor: "Bundespräsident Fischer soll einen runden Tisch der Parteiobleute einberufen, wenn ihm die Schuldenbremse im Verfassungsrang so wichtig ist. Denn mit den Freiheitlichen haben weder SPÖ-Vorsitzender Faymann noch ÖVP-Vorsitzender Spindelegger das Gespräch zu diesem Thema gesucht."

Den von Fischer in den Raum gestellten Auszug der Opposition aus dem Plenarsaal erteilte Strache für seine Fraktion eine Absage. Auch Strache findet Fischers Appell demokratiepolitisch bedenklich und bedauerlich, werde doch versucht, die Opposition mundtot zu machen.

Stimmenthaltung nicht für alle möglich

Ob der Vorschlag des Bundespräsidenten zielführend wäre, scheint indes fraglich: So heißt es in der Geschäftsordnung des Nationalrats, eine Stimmenthaltung sei nicht möglich. Geregelt ist das im Paragraphen 68, Absatz 2. Darin heißt es: "Unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 ist es keinem in der Sitzung anwesenden Abgeordneten gestattet, sich der Stimme zu enthalten. Dies gilt auch für Abgeordnete, die Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre sind." Wer im Saal sitzt, muss also mitstimmen. (APA/burg, derStandard.at, 6. Dezember 2011)